AGBs 

SG Kleinalmerode/Hundelshausen/Dohrenbach Fußballjugendcamp 2020


1. Die Leistungen der SG Kleinalmerode/Hundelshausen/Dohrenbach

Die Leistungen die die SG Kleinalmerode/Hundelshausen/Dohrenbach im Rahmen seines Fussballjugendcamps erbringt sind folgende:

– Trikotsatz + Ball

– Vollversorgung (Essen und Trinken) für die Kinder während der Trainingstage (10-16 Uhr).

– professionelles Training auf höchstem Niveau.

Die restlichen Informationen werden mit der Bestätigungsmail nach Anmeldung und Geldeingang zugesandt.

2. Die Anmeldung beim Fussballjugendcamp

Anmeldungen können nur durch den Erziehungsberechtigten des teilnehmenden Kindes vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Internetpräsenz der SG Kleinalmerode/Hundelshausen/Dohrenbach (Anmeldeformular).

3. Die Bezahlung

Die Teilnahmegebühr entspricht 109,00€ bei einer Einzelanmeldung und 99,00€ /pro Kind bei einer Anmeldung von gleich 3 Kindern, bei einer Anmeldung durch Vereinsinterne der JSG WIZ/Hebenshausen beträgt die Gebühr 89,00€. Nach Übersendung der Daten bzw. des Anmeldeformulars erhält der Teilnehmer eine Bestätigungsmail mit der Aufforderung zur Überweisung der Gebühr bis zur angegebenen Frist (15.05.2020). Nach Zahlungseingang erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung und die genauen Informationen per E-Mail. 

4. Bei Nichterscheinen und Rücktritt von der Teilnahme

Der Teilnehmer kann jederzeit die Teilnahme per E-Mail an „info@sgkleihundoh.de“  schriftlich kündigen. Sollte der Teilnehmer drei Wochen vor Camp Beginn kündigen, so wird eine Stornogebühr in Höhe von 45,00€ erhoben. Bei einer Kündigung eine Woche vor Beginn bzw. am Tag des Beginns, so wird eine Stornogebühr in Höhe von 75,00€ erhoben. Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühr. Sollte der Teilnehmer krankheits- oder verletzungsbedingt das Fußballjugendcamp abbrechen müssen, so wird die Teilnahmegebühr nicht anteilig erstattet. Die SG Klei./Hun./Doh. kann die Teilnahme am Fußballjugendcamp dem Teilnehmer verweigern, wenn bis zur genannten Frist (15.05.2019) die Teilnahmegebühr nicht im vollem Umfang überwiesen ist. 

5. Die Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen der Trainer/Betreuer der SG Klei./Hun./Doh. folge zu leisten. Sollte der Teilnehmer wiederholt nicht den Anweisungen folge leisten, kann der Ausschluss des Teilnehmers vom Fußballjugendcamp erfolgen. Falls dieser Fall eintritt, ist der Erziehungsberechtigte dazu verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich abzuholen.

Der Erziehungsberechtigte versichert außerdem, dass der Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist, sowie sportlich voll belastbar und körperlich gesund und keine ansteckenden Krankheiten hat.

Wenn der Teilnehmer unter irgendwelchen Allergien leidet bzw. notwendige Medikamente einnehmen muss, ist der Erziehungsberechtigte dazu verpflichtet dies bei der Anmeldung der SG Klei./Hun./Doh. mitzuteilen. Des weiteren erklärt der Erziehungsberechtigte das der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Fussballjugendcamps über den aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt.

Sollte sich der Teilnehmer leichte Verletzungen während des Fussballjugendcamps zuziehen, ist der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass der Teilnehmer von den Trainern/Betreuen der SG Klei./Hun./Doh. versorgt wird.

6. Die Foto und Filmrechte

Der Erziehungsberechtigte und der Teilnehmer sind damit einverstanden, dass während des Fussballjugendcamps Bilder- und/oder Videoaufnahmen ohne Namensnennung im Rahmen der Werbe- und anderen PR-Aktionen der SG Klei./Hun./Doh. veröffentlicht werden. 

Hierunter fallen insbesondere die Nutzung der Bilder im Rahmen von Zeitungsartikeln, Facebookartikeln (SG Klei./Hun./Doh. Facebookseite), sowie auf der Homepage der SG Klei./Hun./Doh. 

7. Die Weitergabe persönlicher Daten

Der Teilnehmer sowie der Erziehungsberechtigte willigen ein, dass die übermittelten Kontaktdaten des Teilnehmers für eine Adressenliste (Mail und Post) verwendet werden dürfen. Ebenso sind sie damit einverstanden, das die persönlichen Daten gespeichert werden und an die Verantwortlichen des Vereins weitergegeben werden und für das Fussballjugendcamp genutzt werden dürfen.

8. Der Ausfall von Veranstaltungen und höhere Gewalt

 

Die SG Klei./Hun./Doh. ist berechtigt das Fussballjugendcamp abzusagen und oder abzubrechen, sollte die notwendig sein, z.B. bei Unwetter, ansteckenden Krankheiten (Grippe etc.) und Unbespielbarkeit des Trainingsplatzes. Sollte dies der Fall sein, ist der Anspruch auf Minderung und/oder Erstattung der Gebühr erloschen. Sollte die SG Klei./Hun./Doh. die Leistungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) nicht erbringen können, ist die SG Klei./Hun./Doh. von der Leistungspflicht komplett befreit.

Ist es unmöglich die Leistungen länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt zu erbringen, ist der Teilnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Sollte die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so kann das Fussballjugendcamp mangels Beteiligung vom Veranstalter abgesagt werden. Trifft dies ein so wird die bereits bezahlte Teilnehmergebühr in vollem Umfang erstattet.

9. Die Haftung

Die SG Klei./Hun./Doh. übernimmt keine Haftung für Schäden bei Unternehmungen des Teilnehmers, die ohne vorherige Absprache/Zustimmung der Trainer/Betreuer erfolgt ist. Ebenfalls wird keine Haftung seitens der SG Klei./Hun./Doh. übernommen bei auftretenden Verletzungen während des Fussballjugendcamps, soweit diese nicht auf die SG Klei./Hun./Doh. zurückzuführen sind. 

Es wird ebenfalls keine Haftung der SG Klei./Hun./Doh. bei Verlust von mitgebrachter Wertsachen, sowie anderer Gegenstände übernommen.

Die SG Klei./Hun./Doh., seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen (Trainer/Betreuer) haft nur auf Schadensersatz, egal aus welchem Rechtsgrund, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Begrenzt auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Die Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ersatz von Schäden bzw. Ansprüche aufgrund schuldhaften Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit oder sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsmaßstäbe.